Die Referenzliste ist ein zentraler Eignungsnachweis: Sie zeigt, dass Ihr Unternehmen vergleichbare Leistungen bereits erfolgreich erbracht hat.
Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Welche Referenzen und welcher Zeitraum konkret gefordert werden, ergibt sich aus der jeweiligen Bekanntmachung.
| Spalte | Beispiel |
|---|---|
| Auftraggeber | Name der Institution oder des Unternehmens |
| Projekt / Leistung | Kurze Beschreibung des Auftragsgegenstands |
| Zeitraum | Beginn und Ende der Leistungserbringung |
| Auftragswert (netto) | Ungefährer oder genauer Betrag |
| Ansprechpartner / Kontakt | Name, Telefon oder E-Mail für Rückfragen des Auftraggebers |
Das legt die jeweilige Vergabestelle in der Bekanntmachung fest, häufig sind es zwei bis fünf vergleichbare Referenzen aus den letzten drei bis fünf Jahren. Eine feste gesetzliche Vorgabe gibt es nicht, maßgeblich sind allein die in den Vergabeunterlagen genannten Eignungskriterien.
Fehlen einschlägige Referenzen, prüfen Sie, ob teilweise vergleichbare Aufträge oder Referenzen von Nachunternehmern anerkannt werden. Bei Bietergemeinschaften können oft auch Referenzen einzelner Mitglieder eingebracht werden. Im Zweifel lohnt sich vor Ablauf der Angebotsfrist eine schriftliche Rückfrage bei der Vergabestelle.
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