Die Eigenerklärung ist eines der am häufigsten geforderten Dokumente bei öffentlichen Ausschreibungen. Hier finden Sie die typischen Inhalte im Überblick.
Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung zum Vergaberecht. Welche Eigenerklärung konkret gefordert wird, ergibt sich immer aus der jeweiligen Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen.
Mit der Eigenerklärung bestätigt der Bieter gegenüber dem Auftraggeber schriftlich, dass bestimmte Voraussetzungen für eine Teilnahme am Vergabeverfahren erfüllt sind – ohne dass dafür sofort amtliche Nachweise vorgelegt werden müssen. Der Auftraggeber kann diese Angaben später prüfen oder Nachweise nachfordern.
Eine Eigenerklärung ist eine schriftliche Erklärung des Bieters, mit der er gegenüber der Vergabestelle bestätigt, dass keine Ausschlussgründe vorliegen und bestimmte gesetzliche Pflichten eingehalten werden. Sie ersetzt vorläufig amtliche Nachweise; der Auftraggeber kann diese später anfordern, meist erst beim voraussichtlichen Zuschlagsempfänger.
Stellt der Auftraggeber ein eigenes Formblatt für die Eigenerklärung bereit, ist dieses in der Regel vorrangig zu verwenden. Eine frei formulierte Eigenerklärung wie die aus einem allgemeinen Vorlagenpaket kann dann nur ergänzend genutzt werden, wenn zusätzliche Punkte abgedeckt werden sollen, die das Formblatt nicht enthält.
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