Eigenerklärung bei Ausschreibungen: was gehört hinein?

Die Eigenerklärung ist eines der am häufigsten geforderten Dokumente bei öffentlichen Ausschreibungen. Hier finden Sie die typischen Inhalte im Überblick.

Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung zum Vergaberecht. Welche Eigenerklärung konkret gefordert wird, ergibt sich immer aus der jeweiligen Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen.

Wozu dient eine Eigenerklärung?

Mit der Eigenerklärung bestätigt der Bieter gegenüber dem Auftraggeber schriftlich, dass bestimmte Voraussetzungen für eine Teilnahme am Vergabeverfahren erfüllt sind – ohne dass dafür sofort amtliche Nachweise vorgelegt werden müssen. Der Auftraggeber kann diese Angaben später prüfen oder Nachweise nachfordern.

Typische Inhalte einer Eigenerklärung

Worauf Sie achten sollten

Was ist eine Eigenerklärung bei Ausschreibungen?

Eine Eigenerklärung ist eine schriftliche Erklärung des Bieters, mit der er gegenüber der Vergabestelle bestätigt, dass keine Ausschlussgründe vorliegen und bestimmte gesetzliche Pflichten eingehalten werden. Sie ersetzt vorläufig amtliche Nachweise; der Auftraggeber kann diese später anfordern, meist erst beim voraussichtlichen Zuschlagsempfänger.

Muss ich das Formblatt des Auftraggebers verwenden?

Stellt der Auftraggeber ein eigenes Formblatt für die Eigenerklärung bereit, ist dieses in der Regel vorrangig zu verwenden. Eine frei formulierte Eigenerklärung wie die aus einem allgemeinen Vorlagenpaket kann dann nur ergänzend genutzt werden, wenn zusätzliche Punkte abgedeckt werden sollen, die das Formblatt nicht enthält.

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