Eine strukturierte Kalkulation ist die Grundlage für einen belastbaren Angebotspreis – und schützt davor, wichtige Kostenpositionen zu vergessen.
Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung oder betriebswirtschaftliche Beratung. Ob ein vorgegebenes Preisblatt zu verwenden ist, ergibt sich aus der jeweiligen Vergabeunterlage.
| Position | Beispiel |
|---|---|
| Materialkosten | Waren, Baustoffe, Verbrauchsmaterial |
| Personalkosten | Arbeitsstunden × Stundensatz je Qualifikation |
| Geräte- und Fahrzeugkosten | Miete, Abschreibung, Kraftstoff |
| Gemeinkosten | Anteiliger Verwaltungs- und Betriebsaufwand |
| Wagnis und Gewinn | Risikopuffer und kalkulierter Gewinnanteil |
| Umsatzsteuer | Falls im Angebot auszuweisen |
Ja, wenn die Vergabeunterlagen ein Preisblatt oder Leistungsverzeichnis mit festem Format vorgeben, ist dieses zu verwenden. Eine eigene Kalkulationshilfe dient dann als interne Vorarbeit, bevor die Zahlen in das vorgegebene Formular übertragen werden.
Unsichere Positionen sollten realistisch geschätzt und nicht pauschal nach unten korrigiert werden, da ungewöhnlich niedrige Angebote von der Vergabestelle hinterfragt werden können. Ein Puffer für Wagnis deckt kalkulatorische Risiken ab.
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