Die Referenzliste ist ein zentraler Eignungsnachweis: Sie zeigt, dass Ihr Unternehmen vergleichbare Leistungen bereits erfolgreich erbracht hat.
Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Welche Referenzen und welcher Zeitraum konkret gefordert werden, ergibt sich aus der jeweiligen Bekanntmachung.
| Spalte | Beispiel |
|---|---|
| Auftraggeber | Name der Institution oder des Unternehmens |
| Projekt / Leistung | Kurze Beschreibung des Auftragsgegenstands |
| Zeitraum | Beginn und Ende der Leistungserbringung |
| Auftragswert (netto) | Ungefährer oder genauer Betrag |
| Ansprechpartner / Kontakt | Name, Telefon oder E-Mail für Rückfragen des Auftraggebers |
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