Die Eigenerklärung ist eines der am häufigsten geforderten Dokumente bei öffentlichen Ausschreibungen. Hier finden Sie die typischen Inhalte im Überblick.
Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung zum Vergaberecht. Welche Eigenerklärung konkret gefordert wird, ergibt sich immer aus der jeweiligen Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen.
Mit der Eigenerklärung bestätigt der Bieter gegenüber dem Auftraggeber schriftlich, dass bestimmte Voraussetzungen für eine Teilnahme am Vergabeverfahren erfüllt sind – ohne dass dafür sofort amtliche Nachweise vorgelegt werden müssen. Der Auftraggeber kann diese Angaben später prüfen oder Nachweise nachfordern.
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